Team
Das Team stellt sich hier bald vor.
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Deine Frage ist nicht dabei? Schreib uns – wir antworten verständlich und zeitnah.
Ja. Wir begleiten Ärztinnen und Ärzte, Zahnarztpraxen, Physio-, Ergo- und Psychotherapie sowie Apotheken – als Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft oder MVZ.
Heilbehandlungen sind in der Regel nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Leistungen ohne therapeutisches Ziel – etwa manche IGeL, Gutachten oder der Verkauf von Produkten – können steuerpflichtig sein. Wir prüfen deine Leistungen einzeln.
Das hängt von der Zahl der Objekte, der Finanzierung und deinen Plänen ab – etwa Verkauf oder Übergabe an die nächste Generation. Wir rechnen die Varianten durch, bevor du entscheidest.
Digital: per App oder Upload in DATEV Unternehmen online. Ordner und Briefumschläge brauchst du nicht mehr.
Nach dem Erstgespräch erhältst du ein klares Angebot auf Grundlage der Steuerberatervergütungsverordnung – ohne Überraschungen.